Wichtige Verbraucherinformation:
In Deutschland stellt sich die rechtliche Situation bezüglich der Zulässigkeit und Nutzung von GSM/UMTS-Repeatern zur Reichweitenerhöhung laut dem Verbraucherservice der Bundesnetzagentur derzeit wie folgt dar:
Jedem Mobilfunknetzbetreiber wurde in einem bestimmten Frequenzbereich eine Frequenzzuteilung erteilt. In diesem Frequenzbereich darf nur dieser Mobilfunknetzbetreiber Frequenzen nutzen und damit auch einen GSM-Repeater betreiben. Der Betrieb eines GSM-Repeaters durch Dritte ist eine Frequenznutzung ohne Frequenzzuteilung und bedeutet einen Verstoß gegen § 55 Telekommunikationsgesetz.
Diese Regelung variiert in anderen EU- und nicht EU Ländern. Mobile Repeater übernimmt keine Verantwortung für mögliche Schwierigkeiten mit nationalen oder internationalen Behörden. Mit der Bestellung eines unserer Produkte erkennen Sie die vorgenannte Verbraucherinformation als gelesen und zur Kenntnis genommen an. |